29.01.2010
Flüchtige organische Verbindungen
Die VOC-Produkt-Richtlinie 2004/42/EG – auch als Decopaint-Richtlinie bekannt – hat für alle im Baubereich verwendeten Lacke und Farben strenge Grenzwerte in puncto Gehalt an flüchtigen, organischen Verbindungen (VOC) mit 1. Jänner 2010 eingeführt. Die Grenzwerte gelten dabei in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt für die einzelnen Anwendungsbereiche jeweils verschiedene Grenzwerte an VOC fest. Insgesamt werden für zwölf Produktgruppen Lösemittelgrenzwerte festgelegt und dort jeweils für Lösemittel- bzw. wasserbasierte Systeme. Mit der ersten Stufe der Decopaint-Richtlinie 2007 waren Modifizierungen der alten Lacke noch möglich. Der Lösungsmittelgehalt konnte dabei ohne spürbaren Qualitätsverlust in der Anwendung gesenkt werden. Die zweite, nun geltende Stufe setzt die Messlatte allerdings etwas höher und somit die Prozentzahl der erlaubten Lösemittelgehalte in den Lacken bedeutend herunter. Hersteller von Lacken, Farben und Lasuren sowie Importeure solcher Produkte dürfen seit dem 1. Jänner 2010 nur noch Produkte in Verkehr bringen, die den Anforderungen der zweiten Stufe der VOC-Produkt-Richtlinie entsprechen. Lacke und Farben, die sich bereits im Handel befinden, dürfen aber noch bis 31. Dezember 2010 abverkauft werden.
„Bei den typischen Malerprodukten wie Innenwandfarben – Dispersionsfarben oder Silikatfarben – und Fassadenanstrichen – Fassadenfarben oder Putze –, die etwa 90 Prozent der vom Maler verarbeiteten Produkte darstellen, ist VOC überhaupt kein Thema“, sagt der Gerichtssachverständige Dr. Wolfgang Schörkhuber. Diese Produkte – das gilt für alle Hersteller – sind so gut wie lösungsmittelfrei (< 0,1 Prozent) und enthalten auch keine als schädlich identifizierten Stoffe wie Schwermetalle, kanzerogene Stoffe, halogenierte Stoffe etc. Damit sind sie auch gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen des Chemikalienrechts nicht kennzeichnungspflichtig.
In Sachen Reduktion von organischen Lösungsmitteln in Lacken, Farben und Anstrichmitteln hatte Österreich bisweilen aber ohnhehin eine Vorreiterrolle inne. Bereits im Jahr 1990 wurden hierzulande mit der Lösungsmittelverordnung 1990 strenge VOC-Begrenzungen eingeführt. Als Wettbewerbsverzerrung wurde das damals von der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie angesehen, weil die Marktmitbewerber aus den Nachbarländern derartigen Begrenzungen nicht unterworfen waren. Doch die Richtlinien haben nicht nur negativen Einfluss auf die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie gehabt. Denn jede Reglementierung bietet – auch wenn oft aus der Notwendigkeit heraus – Möglichkeiten zur Neupositionierung. Für die Lack- und Farbindustrie bedeutete das, in den letzten beiden Jahrzehnten die Segel stark in Richtung der Entwicklung zum Teil ganz neuer Rezepturen zu setzen. Neben dem verstärkten Einsatz von wasserbasierten Lacksystemen wurde auch in die Entwicklung sogenannter High-Solid-Produkte investiert. Ausgezahlt hat sich das spätestens seit der 2004 erlassenen VOC-Produkt-Richtlinie 2004/42/EG, die EU-weit die Begrenzungen angepasst hat. Diese wurde in Österreich durch die Lösungsmittelverordnung 2005 umgesetzt.

Die österreichische Lack- und Anstrichmittelindustrie zeigt sich ansonsten auf die europäische VOC-Produkt-Richtlinie sehr gut vorbereitet und die größeren Umstellungsschwierigkeiten lagen eindeutig aufseiten der Konkurrenzunternehmen in den Nachbarländern. Trotzdem ist diese strenge Umweltgesetzgebung, die nicht nur die VOC-Richtlinie, sondern auch das Chemikalienrecht umfasst, nicht spurlos an der österreichischen Lack- und Anstrichmittelindustrie vorbeigegangen. In den letzten 15 Jahren musste auch sie große Restrukturierungsmaßnahmen umsetzen. 25 Prozent der ursprünglich am Markt tätigen Unternehmen existieren nicht mehr oder haben ihre Lackproduktion eingestellt.
„Die EU denkt aber schon wieder daran, das noch vorhandene Reduktionspotenzial weiter auszuschöpfen. In einer ersten Studie vom deutschen Institut für Ökologie und Politik (Ökopol) wurden verschiedene Bereiche auf weitere Reduktionsmöglichkeiten hin untersucht“, sagt Dr. Klaus Schaubmayr vom Fachverband der chemischen Industrie. Sollten die gesetzlichen Vorgaben also weiter verschärft werden, so könnten in Sachen Spezialprodukte doch einige Schwierigkeiten auf die Branche zukommen.
(Redaktion: Dominique Platz, Color)
Informationen
VOC (volatile organic compounds) ist die englische Abkürzung für eine Vielzahl von sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen. Diese Verbindungen finden häufig in Form von Lösungsmitteln in Farben, Lacken und Reinigungsmitteln Anwendung. VOCs sind Vorläufersubstanzen, die gemeinsam mit Stickoxiden unter Einwirkung von Sonnenlicht das sogenannte bodennahe Ozon bilden. Das wiederum ist u. a. für Luftverschmutzung verantwortlich.

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